Aufgrund der zunächst nur begrenzten Menge an Impfstoffen wurde in der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) eine Reihenfolge der Impfberechtigten festgelegt. Diese unterscheidet zwischen Personen mit höchster Priorität (Gruppe 1 – u.a. Personen über 80 Jahre, in stationären Einrichtungen), hoher Priorität (Gruppe 2 – u.a. Personen über 70 Jahre, Polizei und Ordnungskräfte) und erhöhter Priorität (Gruppe 3 – u.a. Personen über 60 Jahre sowie Personen, die in besonders relevanter Position u.a. in Unternehmen der kritischen Infrastruktur tätig sind). Zur kritischen Infrastruktur gehören die Ernährungswirtschaft mit der Primärproduktion und daher auch die Landwirtschaft. Der Impffortschritt in den einzelnen Bundesländern ist jedoch unterschiedlich. In einigen Bundesländern können bereits Personen mit einer erhöhten Priorität (Gruppe 3) einen Impftermin erhalten. In Thüringen steht dies noch aus. Der jeweils aktuelle Stand bzgl. der Impfungen ist unter
www.tmasgff.de/covid-19/impfreihenfolge/ zu ersehen.
Weitergehende Informationen zum Thema erfolgen zeitnah. Die Bescheinigung nach § 6 Abs. 4 Nr. 2 Coronavirus-Impfverordnung zum Nachweis des Vorliegens erhöhter Priorität im Bereich der Ernährungswirtschaft sowie die Bescheinigung nach § 6 Abs. 4 Nr. 2 Coronavirus-Impfverordnung zum Nachweis des Vorliegens erhöhter Priorität aufgrund besonderer Arbeits- und Lebensumstände (Saisonarbeitskräfte) sind auf der Homepage unter Service/Downlaods/Downloadbereich Öffentlich/Aktuelle Informationen zur Corona-Krise eingestellt.
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Uwe Ropte