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Grundsteuererklärung (II): Schnittstelle zum Datentransfer in das ELSTER-Programm verfügbar

Die TBV-Service und Marketing GmbH (TBV- Service) hat mit der GIS GmbH eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Ziel dieser Vereinbarung ist es, den Mitgliedern des Thüringer Bauernverbandes (TBV) besondere Konditionen einzuräumen, wenn sie das Angebot der GIS GmbH nutzen. Mitglieder des TBV erhalten das Programm GIS-Grundsteuer mit 20 Prozent Preisnachlass. Mit diesem Programm erledigen sich die Aufarbeitung der Daten und der Versand in ELSTER effektiv und zeitsparend. Man hat ein gutes Gefühl die Steuerlast der kommenden Jahre minimiert zu haben, da alle Ertragsmesszahlen überprüft sind. Die Kosten vom Steuerberater sind ebenfalls eingespart.

1. Woher bekomme ich die digitalen Angaben zu meinen Eigentumsflächen und der Nutzung?

Alles was Sie brauchen erhalten Sie mit den ALKIS-Daten von der TBV-Service. Das Programm GIS-Grundsteuer wird diese Daten in einer Liste anzeigen und Basis sein für ihre Abarbeitung. Die Übernahme in das Aktenzeichen erfolgt per Mausklick, es muss keine einzige Zahl erfasst werden. Einzelne Flurstücke sind leicht per Mausklick zuzuordnen.

2. Was ist zu tun?

Soweit noch nicht vorhanden, besorgen Sie sich aktuelle ALKIS-Daten mit Eigentümer, tatsächlicher Nutzung und Bodenschätzung. Diese Daten können gegen eine Aufwandsgebühr, die abhängig ist von der Betriebsgröße, über die TBV-Service und Marketing GmbH bezogen werden. 

3. Woher bekomme ich die Ertragsmesszahlen?

In Thüringen automatisch mit den ALKIS-Daten, welche die Bodenschätzung enthalten. Das sollte schätzungsweise 95 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche abdecken. Wo dies nicht der Fall ist, muss ohnehin mit einem Gemarkungsdurchschnitt bewertet werden.

4. Wie ist die ganze Arbeit in der kurzen Zeit zu bewältigen?

Die „Knopfdruck“-Abgabe der Erklärung sollte so spät als möglich erfolgen, da so alle Erfahrungen und vielleicht neue Vorschriften für die Bewertung und Handhabung von Sonderfällen in Ihre Abgabe einfließen können.

5. Muss für jedes Flurstück die Nutzart festgestellt und bei Teilflächen ausgemessen werden?

Nein: Laut Vorschrift des Bewertungsgesetzes sind die im Kataster hinterlegten Nutzarten maßgebend für die Bewertung. Also auch die „Schlagecke“ und der „Feldweg“ werden als „Ackerland“ besteuert, selbst wenn sie im INVEKOS nicht gefördert werden. Somit kann in der Masse die im ALKIS geführte Nutzart als Basis der Bewertung dienen und wird im Programm GIS-Grundsteuer so automatisch als Datensatz vorgetragen. Für Thüringen werden die von den Finanzbehörden ermittelten Teilflächen und Ertragsmesszahlen automatisch in die Erklärung übernommen. Bekanntermaßen gibt es aber auch in den ALKIS-Karten Fehler bei der Zuordnung der tatsächlichen Nutzung. Wer also nicht die nächsten 50 Jahre Grundsteuer für einen Radweg oder einen Straßengraben bezahlen möchte, sollte einen Blick darauf werfen!!! Im Programm GIS-Grundsteuer wird dazu ein Vergleich mit den Feldblöcken vorgenommen und für jedes Flurstück die „Fehlerquote“ in EMZ ausgegeben. Somit haben Sie einen schnellen Überblick über diese Flächen und können selbst entscheiden, ob Sie eine vom ALKIS abweichende Nutzung geltend machen möchten. Hierbei kann der grafische Vergleich aus Nutzart- und Feldblockgrenze direkt in die Erklärung übernommen werden - per Mausklick versteht sich.ALKIS

6. Wie erfolgt die Übertragung zum Finanzamt?

Das funktioniert einfach per ELSTER-Datentransfer direkt aus der Software heraus. Sind die Bewertungen für alle Flurstücke optimiert und geprüft können sie dieses Aktenzeichen versenden. Sie benötigen dazu einen ELSTER- Zugang mit Zertifikatsdatei. Bearbeiten und übertragen können Sie aber nur die Hauptfeststellung für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen (Grundsteuer A, Anlagen GW 1 und GW 3). Dazu gehören auch die Hofflächen und Wirtschaftsgebäude. Für Gewerbeobjekte und Wohngebäude (Grundsteuer B, Anlage GW 2, GW 3A) können Sie die Software nicht nutzen. Der Aufwand der Erfassung der Daten wäre dabei nicht geringer als wenn dies über ELSTER direkt erfolgt.

7. Kann ich die Software auch nutzen, wenn ich schon eine Pachtverwaltung besitze?

Kein Problem, die Software kann unabhängig genutzt werden, da der Datenstamm aus dem ALKIS genutzt wird. Eine Verbindung zur Pachtverwaltung ist nicht notwendig.

8. Wie kann ich das Programm GIS-Grundsteuer in Zukunft weiternutzen?

Sehr vielseitig! Die Grundsteuererklärung ist nur der Anfang der Reform. Es folgen später die Überprüfungen und die Steuerbescheide. Die Aktenzeichen mit den Flurstücken haben Sie so jederzeit im Zugriff, können Veränderungen mitpflegen und Auskunft geben. In Streitfällen haben Sie mit der detaillierten Kartendarstellung beste Argumente eine geminderte Grundsteuer durchzusetzen. Unabhängig davon haben Sie eine gute Aufstellung Ihrer Eigentumsflächen. Die Daten kann man weiterverwenden für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Förderanträge oder für die Bank bei Kreditverhandlungen.

Zusätzliche Informationen erhalten Sie unter folgendem Link. Für weitergehende Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TBV-Service und Marketing GmbH zur Verfügung. 

Thüringer Bauernverband e.V.
Alfred-Hess-Straße 8
99094 Erfurt

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