Der Thüringer Bauernverband hatte sich mit Schreiben vom 2. August an die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert gewandt und aufgrund der Schwierigkeiten bei dem Ausfüllen der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes und ihren speziellen Anlagen zur Land- und Forstwirtschaft (Anlage GW 3) und zum Tierbestand (Anlage GW 3A) darum gebeten, neben den Musteranleitungen Einfamilienhaus und Eigentumswohnung auch entsprechende Muster für die Anlagen zur Land- und Forstwirtschaft und zum Tierbestand zur Verfügung zu stellen. Auf der Homepage des Thüringer Finanzministeriums finden sich nunmehr eine Musteranleitung für Land- und Forstwirte und eine Musteranleitung für einen Dreiseitenhof mit teilweiser land- und forstwirtschaftlicher Nutzung.