Verordnungsänderung: UV-Bestrahlung soll generell zulässig werden
Das BMEL hat dem Bundesrat eine Änderung der Lebensmittelbestrahlungsverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften zugeleitet, mit der künftig die Behandlung von Eiern mit ultravioletten Strahlen (UV-C Strahlen) generell zulässig sein soll. Die direkte Einwirkung von ultravioletten Strahlen ist laut BMEL geeignet, um den mikrobiologischen Status der Eierschalenoberfläche zu verbessern und dient damit dem gesundheitlichen Verbraucherschutz. Bislang ist diese Behandlungsmethode nach dem Lebens- und Futtermittelgesetz verboten, jedoch seit 2017 im Rahmen von Ausnahmegenehmigungen......
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