Die Überarbeitung der Industrieemissions-Richtlinie (IED) ist Teil der europäischen Green Deals. Mehr als 50 000 Industriebetriebe in der EU – etwa 30.000 große Industrieanlagen und rund 20.000 große Geflügel- und Schweinehaltungsbetriebe – fallen derzeit unter die Richtlinie. Ziel ist es Schadstoffemissionen in Luft, Wasser und Boden zu vermeiden und zu verringern.
Die in der IED vorgesehene Anpassung von Schwellenwerten für Bestandsgrößen würde vor allem für die deutschen Nutztierhalter massive strukturelle Konsequenzen haben, da mit erhöhten Anforderungen zur Reduktion vom Ammoniak- und Methanemissionen zu rechnen ist. Grundlage für die Vermeidung und Eindämmung der Umweltverschmutzung wird auch weiterhin das in der IED vorgesehene Verfahren zur Genehmigung der jeweils besten verfügbaren Techniken (BVT) sein. Darüber hinaus müssen die Genehmigungsbehörden der Mitgliedstaaten bei der Erneuerung von Genehmigungen bzw. der Festlegung neuer Genehmigungsauflagen strengere Grenzwerte für Schadstoffemissionen anwenden. Es soll ein Innovationszentrums für industrielle Transformation und Emissionen errichtet werden. Bei Energie, Wasser und Material soll mehr Gewicht auf Ressourceneffizienz und Wiederverwendung gelegt, und in industriellen Prozessen wird die Verwendung sichererer und nicht so toxischer oder ungiftiger Chemikalien gefördert. Darüber hinaus soll dafür gesorgt werden, dass Techniken zur Beseitigung von Schadstoffen und zur Dekarbonisierung nach Möglichkeit zusammen eingesetzt werden. Die Öffentlichkeit soll mehr Zugang zu Informationen erhalten und stärker in die Entscheidungsfindung einbezogen werden, ob und zu welchen Bedingungen Anlagegenehmigungen erteilt werden.
In den Geltungsbereich der IED sollen alle Rinder-, Schweine- und Geflügelhaltungsbetriebe mit mehr als 150 Großvieheinheiten fallen. In den zuständigen Europaparlament-Ausschüssen wird die IED verstärkt diskutiert. Der Deutsche Bauernverband ist hierzu mit diversen Europaabgeordneten im Gespräch, um sie auf die Tragweite der Überarbeitungen hinzuweisen.