Wer bis zum 30. November keinen gültigen Stromliefervertrag für die Zeit ab dem 1. Januar 2023 nachweisen kann, muss laut der Gesetzgebung abgeschaltet werden.
Alle Landwirtinnen und Landwirte, die ihren Strombezug über das Mittelspannungsnetz beziehungsweise über eine entsprechende mittelspannungsseitige Messung beziehen, sollten unbedingt prüfen, ob sie ab 1. Januar 2023 einen gültigen Stromliefervertrag mit einem Energieversorger haben. Wenn nicht, droht die Abschaltung zum Jahreswechsel. Dies werden die Energieversorger konsequent umsetzen.
Ansprechpartner in diesem Fall sind die regional bekannten Energieversorger, z.B. bei der TEAG.