Themenschwerpunkt:
Rote Gebiete, Bodenerosion und Trockenheit. Herausforderungen für den Ackerbau nehmen zu
Inhalt:
Sonder-Agrarministerkonferenz 3
Trockenheit und Ernte 7
Landjugend mit neuem Team 12
Landfrauen und Graffiti 13
Rote Gebiete: Eine unendliche Geschichte
Blicken wir zunächst zurück: Am 21. Juni 2018 verklagte die EU-Kommission die Bundesrepublik Deutschland, da die Kommission die Anstrengungen Deutschlands zur Reduktion der Nitratgehalte als unzureichend einstufte. Bis heute ist die Ausgangssituation bezüglich der Grundwasserbelastung in Deutschland, welche an die EU-Kommission gemeldet wurde, nie wirklich aufgearbeitet. Den Schaden und die Arbeit haben nun die Landwirtinnen und Landwirte. Im Mai 2019 erhielten die Fachreferenten zusammen mit dem Ehrenamt der Landesbauernverbände die Möglichkeit, mit der Leiterin des Referats Landwirtschaft, Wald und Boden der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission Claudia Olazabal in Brüssel persönlich über die Gegebenheit in Deutschland zu sprechen. Briefe und aufwendige Stellungnahmen an die Ministerien, etliche Gespräche mit hochrangigen Politikerinnen und Politikern, aber auch Proteste führten nicht zu einer Überarbeitung der Düngeverordnung (DüV) und auch nicht zu einer neuen Einschätzung der Nitratbelastung des Grundwassers in Deutschland.
Trotz der widrigen Umstände gelang es in Thüringen, einen intensiven Austausch zwischen der Wasserwirtschaft und Landwirtschaft zu installieren. Dadurch konnte eine Überprüfung gemeldeter Messstellen erfolgen. Brunnen aus der Landwirtschaft konnten in das Messstellennetz aufgenommen werden und führten so zu einer Differenzierung der Kulissen. Die Betriebe hatten sich auf die herrschenden Umstände hinsichtlich der DüV widerwillig einstellen müssen. Dann kam im vergangenen Jahr die Nachricht: Die EU-Kommission hat Zweifel an der derzeitigen Ausweisung der Roten Gebiete in Deutschland. Zu unterschiedlich ist sie in den einzelnen Bundesländern, zu hoch ist die Reduzierung der Kulisse aufgrund einer differenzierteren und verursachergerechten Ausweisung. Ein Paradoxon sondergleichen!
Nach zahlreichen Sitzungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppen sind nun die Eckpfeiler einer bundeseinheitlichen Methodik zur Ausweisung der Roten Gebiete zu Papier gebracht. Die EU-Kommission hat es nach einigen Nachfragen und Diskussionen positiv beschieden, der Bundesrat seinen Segen gegeben. Nun liegt es an den Ländern, in kurzer Zeit die neue Kulisse zu erstellen. In einer Sitzung der AG Nitratgebiete/Nährstoffeinträge erhielten wir einen ersten Überblick, welche Veränderungen es an der Kulisse geben wird. Zum Redaktionsschluss des Journals lag eine fertige Kulisse aber noch nicht vor. Wenn dies der Fall ist, werden wir Sie umgehend informieren.
Es bleibt aber dabei, dass wir die nächsten Jahre die Geschichte der Roten Gebiete nicht nur lesen, sondern auch schreiben und dabei die Belange des Berufsstandes immer im Fokus behalten müssen.
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