Sämtliche Einzelheiten zum Investitions- und Zukunftsprogramm Landwirtschaft (IuZ, sog. „Bauernmilliarde“) sind seit dem 10. Dezember unter www.rentenbank.de zu finden. Förderanträge können erst ab dem 11. Januar gestellt werden. Vor dem Förderbescheid sollten keine Bestellungen oder Beauftragungen erfolgen. Die Förderrichtlinie mit den förderfähigen Maschinen sowie weitere Informationen können auf der Homepage unter Service/Downloads/Downloadbereich Öffentlich/Förderung/ nachgelesen werden. Die Positivliste über die förderbaren Maschinen und Geräte nach Herstellern wird ständig angepasst und ist aktuell noch nicht auf der Seite der Landwirtschaftlichen Rentenbank verfügbar. Grund für diese Verzögerung sind noch nicht abgeschlossene Prüfungen über die förderbaren Maschinen.