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PETA erstattet Anzeige gegen schafhaltende Betriebe

Die Tierrechtsorganisation PETA erstattete im April Strafanzeige gegen 32 Merinoschafzüchterinnen und -züchter aus Thüringen und Bayern. Das Halten und Züchten von Merinoschafen verstoße gegen § 17 des Tierschutzgesetzes. Merinoschafe würden unter dem Wollwachstum leiden und bei der Schur tierschutzwidrig behandelt werden. PETA verweist zudem auf das sogenannte Mulesing. Als Mulesing wird das betäubungslose Entfernen von Hautfalten im Schwanzbereich von Schafen be-zeichnet, um Parasitenbefall zu verhindern. In der Pressemitteilung von PETA wird der Eindruck erweckt, als würde dieses australische Verfahren in Deutschland angewandt werden, was nicht der Fall ist. Da die angezeigten Schäferinnen und Schäfer von der Polizei vorgeladen wurden, berieten die Bauern- und Schafzuchtverbände Bayerns und Thüringens vergangen Freitag über das weitere Vorgehen. Die Konferenzteilnehmenden bekräftigten, dass Merinoschafe in Deutschland fachgerecht geschoren und auf Vitalität gezüchtet werden. Tiere mit Hautfalten sind von der Zucht ausgeschlossen. PETA lehnt jegliche Form der Tierhaltung ab und propagiert eine vegane Lebensweise.

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