Zur Gestaltung der Erlösabschöpfung auf Erneuerbaren Strom kursieren neue Papiere des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), aber es gibt noch keine definitiven Entwürfe. Demnach sollen Anlagen bis 1 MW installierte Leistung komplett ausgenommen werden, was eine deutliche Verbesserung und Vereinfachung bedeuten.
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