Wie bereits in der Vergangenheit mehrfach berichtet, haben in dem Zeitraum von 1998 bis 2015 mehrere Großhändler wettbewerbswidrige Absprachen bezüglich der Preise bei Pflanzenschutzmitteln getroffen, sog. Pflanzenschutzmittelkartell (PSM-Kartell). Hierdurch besteht die Möglichkeit, dass Landwirtinnen und Landwirten ein Schaden entstanden ist. Das Bundeskartellamt (BKartA) hat den Kartellanten hohe Bußgelder auferlegt, die in der Staatskasse verbleiben. In seinem Fallbericht vom 21. Oktober 2020 hat das BKartA festgestellt, dass potentiell geschädigte Landwirtinnen und Landwirte einen Schadensersatz gegen die Kartellanten geltend machen können. Mehrere Rechtsanwaltskanzleien treten bereits seit einiger Zeit – derzeit wieder verstärkt – mit Prozessfinanzierern an Landwirtinnen und Landwirte heran und bieten die Geltendmachung der Schadensersatzansprüche an. Den potentiell Geschädigten soll hier eine Möglichkeit der Geltendmachung von Forderungen in Klagegemeinschaften gegeben werden. Hierbei werden unterschiedliche Finanzierungsmodelle angeboten, wie der Forderungskauf und die Finanzierung des Prozesses gegen Erfolgshonorar. Letztendlich bleibt es jedoch die unternehmerische Entscheidung der Landwirtinnen und Landwirte, ob sie einen potentiellen Schadensersatzanspruch geltend machen, wenn sie mit der Geltendmachung betrauen und für welches Modell sie sich entscheiden.