Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17. November die Sonderregelung der telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ab 1. Dezember um vier Monate bis zum 31. März 2023 verlängert. Begründet wird die Verlängerung mit den weiterhin hohen Corona-Infektionszahlen sowie der in den kommenden Monaten bestehenden Erkältungs- und Grippesaison, um insb. Infektionsketten in vollen Wartezimmern in den Arztpraxen zu vermeiden.
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