Bundestag beschließt Änderung des Tierarzneimittelgesetzes
Am 1. Dezember 2022 hat der Bundestag die Änderung des Tierarzneimittelgesetzes mit den Stimmen der Koalition angenommen. Zuvor hatte der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Änderungen am Ursprungsentwurf vorgenommen, die nun vom Bundestag gebilligt wurden. Nun wird das Tierarzneimittelgesetz fristverkürzt dem Bundesrat zur Beschlussfassung am 16. Dezember 2022 zugeleitet. Der DBV hatte sich mit einem Schreiben an die 19 zuständigen Amtschefs und Staatssekretäre der Länder gewandt und um Berücksichtigung der vorgetragenen Kritikpunkte im weiteren Gesetzgebungsverfahren gebeten. Die Kritik richtet sich gegen die im Änderungsantrag enthaltene 50%-ige Antibiotikareduktion, die Einbeziehung eines .......
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