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Bauerninfo Schwein 51/2022

Neue Kennzeichnung bei QS-Futtermitteln ab 1. Januar

(QS) Die QS GmbH weist darauf hin, dass ab dem 01.01.2023 QS-zertifizierte Futtermittel mit den Worten QS-Futter, QS-Futtermittel oder einer vergleichbaren Bezeichnung artikelbezogen gekennzeichnet werden müssen. Auch die Nutzung des QS-Prüfzeichens ist weiterhin zulässig. Die ausschließliche Verwendung der QS-Identifikations- oder QS-Standortnummer zur Kennzeichnung von QS-Ware ist ab Jahresbeginn allerdings nicht mehr ausreichend. Mit dieser neuen Kennzeichnungsvorgabe soll die Unterscheidung .......

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