Neues Tierarzneimittelgesetz: Mitteilungsfrist zum 14.01.2023 beachten!
Seit dem 01.01.2023 ist das geänderte Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Kraft. Damit sind alle Tierhalter von Nutztieren (Rinder, Schweine, Hühner und Puten) mit bestimmten Nutzungsarten zur Mitteilung in die staatliche HI-Antibiotika-Datenbank verpflichtet. Bislang galt diese Mitteilungspflicht nur für Masttiere. Folgende Daten müssen vom Tierhalter bzw. von ihm beauftragte Dritte (z.B. QS) nach TAMG gemeldet werden. Nutzungsart, Bestand und Bestandveränderungen sowie - sofern keine Antibiotika in einem Halbjahr angewendet ....
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