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Nachhaltigkeitsverordnung für Biogasanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 2 Megawatt

Alle Biogasanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 2 Megawatt (d.h. ab etwa 800 kW installierter elektrischer Leistung) müssen sich bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als nachhaltig zertifizieren lassen.

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