Die Antragstellung für die KULAP-Verpflichtung ab 2023 hat Ende letzten Jahres mit den Bewilligungs- aber auch Ablehnungsbescheiden zu ziemlichen Unverständnis bei den Antragstellenden, insbesondere im Bereich der Grünlandmaßnahmen, geführt. Nicht nachvollziehbar sind die Flächenauswahl bei der Ablehnung sowie die Sorge um den Erhalt wertvoller Grünlandbestände ohne Förderung.
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