Folgenabschätzung zum BMEL-Eckpunktepapier Mastputen
(DGS) Am 12. Dezember 2022 hat das BMEL ein Eckpunktepapier zu Mindestanforderungen an das Halten von Mastputen vorgelegt. Demnach soll die Putenhaltung in die Tierschutznutztierhaltungs-Verordnung aufgenommen werden (s. Bauernlnfo 1/2023). Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat aktuell eine Folgenabschätzung vorgelegt, in der die Auswirkungen auf die Putenerzeugung analysiert werden. Darin wird u.a. festgestellt, dass es seitens wissenschaftlicher Studien nicht belegt werden könne, dass eine reduzierte Besatzdichte auf 35 kg/m2 für Masthennen bzw. 40 kg/m 2 für Masthähne, zu einem höheren Tierschutzniveau führe. Unter dem Aspekt würde sich die Klimabilanz der Putenfleischerzeugung verschlechtern, da mehr Energie benötigt würde. In der Folgenabschätzung wird weiter herausgestellt, dass die errechneten ökonomischen Kostennachteile eine Abwanderung der deutschen Putenfleischerzeugung in andere EU-Länder zur Folge haben würde. Insbesondere das Nachbarland Polen hat seine Marktstellung in Deutschland in den vergangenen Jahren erheblich ausgebaut. Dort gelte für Mastputen „nur" eine Besatzdichte von 57kg/m 2, was zu einer wesentlich geringeren
Um diesen Inhalt zu sehen, melden Sie sich bitte an:
zur Anmeldung Mitglied werden
Zugangsbeschränkung
Dieser Inhalt steht exklusiv TBV-Mitgliedern zur Verfügung.