Studie zum Schmerzempfinden bei Hühnerembryonen
Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages hatte vom BMEL einen Bericht bis zum 31. März 2023 eingefordert, der zum „Stand der Entwicklung von Verfahren und Methoden zur Geschlechtsbestimmung im Hühner-Ei vor dem siebten Bebrütungstag“ informieren soll. Diese Regelung war mit der Novelle des Tierschutzgesetzes zum Verbot des sogenannten Kükentötens am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Die nun vorliegende Studie hierzu kommt zu dem Ergebnis, dass nach wissenschaftlichen Erkenntnissen das Schmerzempfinden bei Hühnerembryonen nicht vor dem 13. Bebrütungstag einsetzt – und damit deutlich später als bislang angenommen. Damit gibt es keine wissenschaftliche Grundlage, um das Tierschutzgesetz in seiner jetzigen Form zu belassen. Dieses sieht vor, dass ab 2024 eine Geschlechtsbestimmung im Ei vor dem
Um diesen Inhalt zu sehen, melden Sie sich bitte an:
zur Anmeldung Mitglied werden
Zugangsbeschränkung
Dieser Inhalt steht exklusiv TBV-Mitgliedern zur Verfügung.