Im Thüringer KULAP 2022 besteht bei Teilnahme an den Maßnahmen W (Weide-Biotop-Grünland), H (Hüteschafhaltung-Biotop-Grünland) und G (Ganzjahresbeweidung) u.a. die Verpflichtung, auf die Durchführung von Pflegemaßnahmen ab dem 1. April zu verzichten; bei der Maßnahme M (Mahd-Biotop-Grünland) unter 400 m NN gilt der Verzicht ab dem 1. April und ab 400 m NN ab dem 11. April.
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