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Züchtungsfortschritt sichern – Nachbau melden

Für das Anbaujahr Herbst 2022 / Frühjahr 2023 werden derzeit die Unterlagen zur Nachbauerklärung verschickt. Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) um entsprechende Auskunft über den Nachbau in den Betrieben. Angaben zur Erklärung des Nachbaus müssen bis zum 30. Juni eingereicht werden. Alternativ kann die Nachbaugebühr auch eigenständig ermittelt und beglichen werden. In diesem Fall gilt ebenfalls die Frist 30. Juni. Weitere Informationen zur STV und eine Onlineversion der Nachbauerklärung stehen auf der Internetseite unter www.stv-bonn.de zur Verfügung. Bei Fragen zur Nachbaugebühr und sonstigen Fragen rund um den Sortenschutz steht Ihnen das Service-Center der STV gerne unter +49 (0)228 969 431 60 zur Verfügung.

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