§ 10 Absatz 1 Satz 2 des Thüringer Waldgesetzes (ThürWaldG) besagte, dass Windenergieanlagen im Wald nicht errichtet werden dürfen. Dies, so das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) am 27. September, sei mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig.
Die Parlamentarische Gruppe der FDP des Thüringer Landtages hat im Hinblick auf diese Entscheidung einen Gesetzentwurf zur Klarstellung der neuen Rechtslage vorgelegt, den der Thüringer Bauernverband (TBV) zur Anhörung erhalten hat. Der TBV hat am 5. Mai seine Stellungnahme gegenüber dem Ausschuss abgegeben und grundsätzlich eine Anpassung des Gesetzes begrüßt.
Ziel des Gesetzentwurfes ist es, den Schutz des Waldes zu stärken. Dies dürfe aus Sicht des TBV aber nicht zulasten der landwirtschaftlichen Flächen gehen, da der Flächenverbrauch aus vielerlei Gründen (Infrastrukturmaßnahmen, Ausbau erneuerbarer Energien, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen etc.) bereits heute viel zu hoch ist. Der TBV fordert deshalb in seiner Stellungnahme, Landwirtschaft und Klimaschutz als Staatsziele nach Artikel 20a GG und die Thüringer Verfassung aufzunehmen.