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Anpassung beim Verbot des Kükentötens

Die Bundesregierung hat am 3. Mai eine Formulierungshilfe zur Anpassung der Rechtslage beim Verbot des Kükentötens beschlossen. Nach bestehendem Recht ist es ab dem 1. Januar 2024 verboten, die Bebrütung männlicher Hühnerembryonen ab dem 7. Bebrütungstag per Geschlechtsbestimmung im Brut-Ei abzubrechen.

Die vorgelegte Formulierungshilfe sieht vor, dieses Verbot ab dem 13. Bebrütungstag greifen zu lassen. Grund hierfür sind neue wissenschaftliche Erkenntnisse, wonach das Schmerzempfinden bei Hühnerembryonen nicht vor dem 13. Bebrütungstag einsetzt. Bislang war dies nur bis zum 7. Bebrütungstag auszuschließen. Eine entsprechende Änderung im Tierschutzgesetz wird folgen.

Änderungsantrag: Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes – Verbot des Kükentötens“

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