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April 2023

 

Themenschwerpunkt:

Neues Agrarstrukturgesetz vorgelegt. Entwurf der Landesregierung bereitet vielen Kopfschmerzen

 
Inhalt:

Sozialwahl 2023    3

Novellierung des Landesentwicklungsplans    7

Schülerquiz-Preiseinlösung    8

Exkursion nach Sachsen-Anhalt    9

 

Kommentar von Ingolf Lerch, Vorsitzender des Fachausschusses Recht im Thüringer Bauernverband

Was wollen wir (nicht)?

Es ist wie so oft im Leben: Auf eine einfache Frage findet man keine einfache Antwort. Im Gegenteil: Je mehr man darüber sinniert, desto schwieriger wird es. So ist es auch mit dem jetzt vorgelegten Entwurf für ein Thüringer Agrarstrukturgesetz.

Ziel des neuen Gesetzes ist es, durch mehr Transparenz der landwirtschaftlichen Grundstücks- und Betriebsverkäufe die Flächenkonzentration und die Bodenspekulation auf dem landwirtschaftlichen Grundstücksmarkt in Thüringen zu bekämpfen.

Frage zu stellen: Auf der einen Seite zeichnet sich die seit der Wende zu Beginn der 1990er Jahre entstandene Thüringer Agrarstruktur durch eine hohe Konstanz und Stabilität aus. Ein mit der Entwicklung in den alten Ländern vergleichbarer Strukturwandel, wo ein starker Rückgang der Zahl der Landwirtschaftsbetriebe und ein stetiges Wachstum der durchschnittlichen Betriebsgrößen zu sehen ist, gibt es in Thüringen nicht. Auf der anderen Seite sehen wir Flächenkäufe durch außerlandwirtschaftliche Investoren, die mangels anderweitiger Renditechancen und geringer Risikoneigung ihr im Überfluss vorhandenes Kapital in landwirtschaftliche Flächen investieren. Wenn auch nicht der einzige Grund, doch einer der Faktoren, der die Bodenpreise steigen lässt, was unsere auf Pachtflächen angewiesenen Betriebe in die Bredouille bringt. Beantwortet werden muss aber vor allem die Frage, ob das Gesetz das angestrebte Ziel überhaupt erfüllen kann, ohne unsere Thüringer Landwirtschaftsbetriebe in ihrer Entwicklung einzuschränken oder gar zu gefährden. Auch die Folgen, die das Gesetz auf unsere Betriebe und auf die Thüringer Agrarstruktur hat, müssen genauer betrachtet werden. Das gilt ebenfalls für mögliche Nebenwirkungen, eine unangenehme Eigenschaft nahezu aller Gesetze, die, anders als bei Medikamenten, aber zumeist in keiner Packungsbeilage ausreichend beschrieben und daher abgeschätzt werden können.

Als Bauernverband müssen wir uns daher im Interesse unserer Mitglieder mit diesen Fragen auseinandersetzen, sie sorgfältig abwägen.

Eine schnelle Ablehnung allein aus der eigenen Betriebssicht heraus, halte ich für ebenso falsch, wie eine kritiklose Zustimmung, ohne genaue Kenntnis der Sachlage. Vielmehr müssen wir im Verband eine ergebnisoffene Meinungsbildung anstoßen, uns mit den Knackpunkten auseinandersetzen. Dabei gilt es die Interessen aller unserer Mitglieder, egal ob klein- oder mittelständiger Betrieb, ob juristische Person oder Familienbetrieb, einfließen zu lassen, wohl wissend, dass es eine allseits befriedigende Lösung nicht geben wird.

Wir müssen uns auf den Weg machen, müssen klären, was wir wollen und was wir nicht wollen. Unsere Juristinnen und Juristen im Verband bewerten derzeit den vorliegenden Gesetzesentwurf und arbeiten an einer entsprechenden Stellungnahme. Die Knackpunkte wurden bereits zusammengetragen und können in diesem Heft nachgelesen werden.

Wie wir uns als Berufsstand im Einzelnen dazu positionieren, müssen wir miteinander klären. Der verbandsinterne Meinungsbildungsprozess wird jetzt in den Kreisen angestoßen.

Als Berufsstand sind wir gefordert, als Berufsstand werden wir gemeinsam antworten!

  

 

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