Anhörung im Bauausschuss zum Tierwohlstallumbau
Vergangene Woche fand im Bauausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung zur Baugesetzbuchänderung für den Tierwohlstallumbau statt, zu der auch der DBV als Sachverständiger geladen war. Hierbei machte der DBV deutlich, dass das Gesamtkonzept für die Weiterentwicklung der Betriebe hin zu noch mehr Tierwohl nicht stimmig ist. Hierzu gehören neben dem Baurecht eine umfassende Haltungs- und Herkunftskennzeichnung, eine langfristige Finanzierung sowie Erleichterungen im Immissionsschutz- und Umweltrecht. Im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen wird zwar erkannt, dass Erleichterungen bei der Grundfläche nötig sind, sie wird aber nur für die Haltungsstufen 3-5 zugelassen. Die Sauenhaltung ist von dem Gesetzentwurf nicht erfasst, obwohl seit 2021 über die Tierschutz
Um diesen Inhalt zu sehen, melden Sie sich bitte an:
zur Anmeldung Mitglied werden
Zugangsbeschränkung
Dieser Inhalt steht exklusiv TBV-Mitgliedern zur Verfügung.