Im Rahmen der Antragstellung ist dem ein oder anderen Mitglied aufgefallen, dass bei dem Kartenmaterial eine Fachkulisse "Anwendungsverbot Pflanzenschutzmittel" eingestellt ist. Diese hat für Verwirrung gesorgt, zumal laut Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung der Pflanzenschutzmittel(PSM)-Einsatz in Schutzgebieten auf Ackerflächen in FFH-Gebieten bis 2024 noch erlaubt ist.
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