Noch bis zum 30. September können Antragsteller sanktionslose Änderungen zum Sammelantrag bzw. seiner Anlagen korrigieren. Zum einen können Änderungen von Flächen im Flächennutzungsnachweis (FNN) vorgenommen werden, aber auch Änderungen in der Tierliste im Rahmen der gekoppelten Einkommensstützung durch ausgeschiedene Tiere notwendig sein. Wenn Muttertiere (Rind oder Schaf) auf Grund von natürlichen Lebensumständen (Verendung) ausscheiden, können diese durch andere förderfähige Tiere ersetzt werden.
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