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Wie wird das Beantragtkennzeichen Mindestbodenbedeckung in PORTIA gesetzt und wie erfolgt die Nachweisführung im KULAP

Laut den GAP-Vorschriften zur Konditionalität ist in der Zeit vom 15. November des Antragsjahres bis zum 15. Januar des Folgejahres auf mindestens 80 Prozent der Ackerflächen des Betriebes eine Mindestbodenbedeckung sicherzustellen.

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