Der Deutsche Bundestag hat am 15. Juni im Rahmen des Gesetzes zur Digitalisierung der Bauleitplanung verschiedenen Maßnahmen zugestimmt. Eine davon ist die bauplanungsrechtliche Privilegierung einer einzelnen landwirtschaftlichen Photovoltaik-Anlage auf einer Fläche von bis zu 2,5 Hektar, die in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieb steht. Leider fand der Planvorbehalt, den der Deutsche Bauernverband (DBV) zur besseren Steuerung der bereits zu Jahresbeginn eingeführten Privilegierung von Photovoltaikanlagen entlang von Straßen und Schienen gefordert hat, keine Zustimmung.
Bereits am folgenden Tag hat der Bundesrat beschlossen, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Der DBV wird seine Forderung nach einer Steuerung der Photovoltaik weiterhin aufrechterhalten.
Am 16. Juni hat der Deutsche Bundestag auch einer Änderung des Baugesetzbuches zugestimmt, die den Umbau von Tierwohlställen im Baurecht ermöglicht. Dem DBV ist es gelungen, die baurechtliche Regelung so zu gestalten, dass der Umbau nicht zwangsläufig mit einem Bestandsabbau verbunden sein muss. Allerdings ist zu bemängeln, dass die Sauenhaltung nicht einbezogen wurde, obwohl die hohen Anforderungen der Tierschutznutztierhaltungsverordnung bereits seit zwei Jahren nicht umgesetzt werden können. Hier sind dringend Nachbesserungen im Bundesrat erforderlich.
Gleiches gilt für den Rückbau von Stallungen, die durch den Bau von Ersatzgebäuden aufgegeben wurden. Dieser Rückbau sollte nicht vorgeschrieben sein. Zudem müssen die Regelungen auch für Ställe gelten, die nach 2013 gebaut wurden und aufgrund nachträglichen Flächenverlusts als gewerbliche Ställe gelten. Es ist auch wichtig, dass die baurechtlichen Vorschriften mit dem Immissionsschutzrecht in Einklang gebracht werden, da andernfalls aufgrund der damit verbundenen Emissionen keine Öffnung der Ställe möglich ist. Der Bundesrat wird darüber am 7. Juli beraten.