Das Präsidium des Thüringer Bauernverbandes hat in seiner Sitzung am 22. Juni über die Entschädigungsrichtsätze für das Jahr 2023 beraten. Angesichts der gestiegenen Kosten wurden die Entschädigungsrichtsätze entsprechend angepasst. Durch die Anpassung befindet man sich nun auf dem gleichen Niveau wie die Nachbarbundesländer.
Die Richtsätze sind auf der Homepage des im Mitgliederbereich unter Agrarförderung/Downloads/Entschädigunsrichtsätze/ einsehbar und dienen als Grundlage für Verhandlungen.
In den Entschädigungssummen sind jedoch betriebsindividuelle Förderprogramme auf der Fläche, wie KULAP-Maßnahmen, sowie regionalbezogene Förderelemente wie die Ausgleichszulage für Flächen in benachteiligten Gebieten nicht enthalten. Diese müssen jeweils separat in die Entschädigungssumme einbezogen werden.