Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung vom 26. Juni mit Mehrheit gegen die Stimmen der Arbeitnehmerseite einen Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden beschlossen. Gleiches gilt für die Begründung, die ebenfalls gegen die Stimmen der Arbeitnehmerseite zustande gekommen ist.
Demzufolge wird der Mindestlohn
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