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Uneinigkeit bei EU-Natur-Wiederherstellungsgesetz

Am 27. Juni fand im EU-Umweltausschuss des Europäischen Parlaments eine erneute Abstimmung über das sogenannte "nature restoration law" (NRL) statt. Die Abstimmung über eine überarbeitete Version des NRL endete mit einem Unentschieden von 44 zu 44 Stimmen, wodurch keine Mehrheit zustande kam. Daher wird der Ausschuss dem Plenum am 12. Juli einen Vorschlag zur Ablehnung des Gesetzes vorlegen. Bis zum Plenum besteht jedoch die Möglichkeit, erneut Kompromissanträge einzureichen. Es ist derzeit unklar, ob im Plenum eine Mehrheit für den Ablehnungsantrag erzielt wird oder ob im Falle einer Ablehnung des Ablehnungsantrags der ursprüngliche Vorschlag der Kommission eine Mehrheit erhält. Dies verdeutlicht, dass der Regelungsvorschlag grundlegende konzeptionelle Fehler aufweist und fehlgeleitet ist. Der Deutsche Bauernverband sieht sich in seiner Kritik bestätigt, wonach das Natur-Wiederherstellungsgesetz nicht auf Naturschutz in Zusammenarbeit zwischen Landwirtinnen und Landwirten auf der einen Seite und Landnutzern auf der anderen Seite setzt, sondern auf Nutzungsverbote und Flächenentzug abzielt.

Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur, das darauf abzielt, die Biodiversität und die CO2-Bilanz zu verbessern, gilt neben den Plänen zur Reduzierung des Pflanzenschutzes (Sustainable Use Regulation - SUR) als einer der zentralen noch ausstehenden Bestandteile des "Green Deal". Damit möchte die EU auf die Herausforderungen des Klimawandels und des Artensterbens reagieren.

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