Bundesrat billigt Fristverlängerung bei Geschlechtsbestimmung im Ei
Die vom Bundestag beschlossene Fristverlängerung für den Abbruch der Brut von Hühnerembryos kann in Kraft treten. In seiner Sitzung vom vergangenen Freitag (07.07.) ließ der Bundesrat den Beschluss des Bundestages passieren. Gemäß der Neuregelung ist es deshalb auch nach dem 31. Dezember 2023 möglich, bis zum 13. Bruttag Eingriffe zum Bestimmen des Geschlechts im Ei und einen möglichen Brutabbruch vorzunehmen. Nach geltendem Recht wäre dies ab dem 1. Januar 2024 schon ab dem 7. Bruttag nicht mehr möglich gewesen.
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