In den zuerst von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffenen Gebieten der Landkreise Oder-Spree und Dahme-Spreewald können nun Teile der sogenannten Sperrzone II (infiziertes Gebiet) aufgehoben und die angrenzende Sperrzone I verkleinert werden. Das betrifft ein ca. 1.300 km² großes Gebiet. Dies wurde von der EU-Kommission auf Antrag des Landes Brandenburg gebilligt. Damit gilt die ASP in diesen Gebieten offiziell als getilgt.
Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher: „Zum ersten Mal konnte in Europa nach einem Flächeneintrag durch Einwanderung von infizierten Wildschweinen in einem Gebiet die Afrikanische Schweinepest vollständig getilgt werden.“
Beschränkungen für Schweinehalter und Jäger können in diesen Gebieten aufgehoben werden. Somit gibt es keine Beschränkungen mehr für das innerstaatliche Verbringen von Schweinen, und die Möglichkeit der innerstaatlichen Vermarktung von Fleisch von erlegten Wildschweinen mit negativem Untersuchungsergebnis.
In dem aufgehobenen Teil der Sperrzone II in den Kreisen Oder-Spree und Dahme-Spreewald befinden sich 37 Schweinehaltungen mit insgesamt rund 10.000 Schweinen.