Wer ein Sicherheits- und Gesundheitsbewusstsein im eigenen Unternehmen lebt und mit gutem Beispiel voran geht, ist ein Vorbild, denn ihr Verhalten prägt die Auszubildenden für die Zukunft. Der erste Tag für die Auszubildenden ist immer mit vielen Eindrücken verbunden. Es ist daher wichtig, sie mit ihrer zukünftigen Arbeitsumgebung vertraut zu machen und die wichtigsten Informationen zu den einzelnen Arbeitsabläufen zu vermitteln. Nach § 29 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sind Sie, als Arbeitgeber, dazu verpflichtet. Ein Infoblatt mit den wichtigsten Themen im Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Erstunterweisung, finden Sie hier.
Erwarten Sie nicht gleich zu viel von den neuen Auszubildenden, auch sie müssen sich an den neuen Alltag gewöhnen und sich in der Arbeitswelt zurecht finden.
Unter dem folgenden Link https://www.svlfg.de/mediencenter-broschueren-und-flyer finden Sie u.a. die Broschüre „Auszubildende und Berufsanfänger“, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.