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EU-Agrarreform – Verhandlungen abgeschlossen

Vergangene Woche Donnerstag und Freitag konnten sich die Verhandlungspartner EU-Kommission, Parlament und Rat auf die Details der neuen Förderperiode der Gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 einigen. Allerdings bedarf es jetzt noch verschiedener Formalien, darunter Anfang dieser Woche der Zustimmung des Ministerrates und in zwei Wochen der formalen Zustimmung des EU-Parlamentes. Voraussichtlich bis Herbst braucht es noch, bis die Gesetzestexte in die verschiedenen EU-Sprachen übersetzt sind und den Mitgliedsstaaten vorliegen. Ergänzend sind noch verschiedene Verordnungsermächtigungen notwendig. Nach dem Bundestag stimmte bereits am Freitag auch der Bundesrat der nationalen Gesetzgebung zur GAP zu. Damit ist – einmalig in der Geschichte – die nationale Gesetzgebung vor der EU-Gesetzgebung abgeschlossen. Da die EU-Gesetze nun doch deutlich schärfer sind, als national erwartet, bedarf es jetzt schon Änderungsgesetzen. Dies betrifft zum Beispiel die nichtproduktiven Flächen. National wurden drei Prozent in das Gesetz geschrieben, die EU schreibt künftig aber mindestens vier Prozent vor. Auch bedarf es auf nationaler Ebene im Anschluss noch verschiedener Verordnungsermächtigungen, welche Details regeln. Insgesamt wurde mit diesen beiden Gesetzabschlüssen der Weg für die neue Förderperiode geebnet.

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