Im Rahmen der Bestrebungen des Thüringer Bauernverbandes (TBV), eine Lösung für tierhaltende Betriebe angesichts der erheblich gestiegenen Kosten für die Tierkörperbeseitigung zu finden, fand am 21. August ein virtuelles Gespräch zwischen dem TBV und der Landrätin Martina Schweinsburg, der Vorsitzenden des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Thüringen, statt. Das Hauptanliegen des TBV war dabei, das weitere gemeinsame Vorgehen in dieser Angelegenheit zu erörtern und mögliche Optionen zu diskutieren, die finanzielle Unterstützung für Landwirtinnen und Landwirte bieten könnten. Neben der klaren Forderung nach der Wiedereinführung der Drittelbeteiligung des Landes Thüringen wurde auch die Möglichkeit diskutiert, den Tierhalterinnen und Tierhaltern die auf die Beseitigungskosten aufgeschlagene Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent zu erlassen. Diese Umsatzsteuer wird derzeit von SecAnim erhoben, auf die Beseitigungskosten aufgerechnet und dann den Tierhalterinnen und Tierhaltern durch den Zweckverband mittels eines Gebührenbescheids in Rechnung gestellt.
Der Zweckverband sieht jedoch aufgrund rechtlicher Aspekte keine Möglichkeit, diese Idee umzusetzen, da er kein wirtschaftliches Unternehmen ist und daher die Umsätze nicht steuerbar sind. Zudem gab es in der Vergangenheit bereits erhebliche Probleme im Zusammenhang mit der gesonderten Ausweisung der Umsatzsteuer als Vorsteuer. Aus diesen Gründen werden sich sowohl der TBV als auch der Zweckverband weiterhin engagiert für die Wiedereinführung der Drittelbeteiligung des Freistaates Thüringen an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung einsetzen. Zu diesem Zweck werden beide Verbände die Abgeordneten im Thüringer Landtag um Unterstützung in diesem Anliegen bitten.
Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie hat bereits einen Entwurf zur Änderung des Tierische Thüringer Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes erarbeitet und dem Finanzministerium vorgelegt. Mit dieser Gesetzesänderung könnte ab dem 1. Januar 2024 wieder eine Drittelbeteiligung des Landes Thüringen ermöglicht werden, sofern die Gesetzesänderung verabschiedet wird. Außerdem müssten entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 3,1 Millionen Euro in den Landeshaushalt für das Jahr 2024 eingestellt werden. Dem verweigert sich die Thüringer Finanzministerin aktuell.
In Thüringen sind die Landkreise und kreisfreien Städte für die Entsorgung von Tierkadavern verantwortlich. Um diese Aufgabe zu erfüllen, wurde der Zweckverband Tierkörperbeseitigung Thüringen gegründet. Dieser beauftragt wiederum die Firma SecAnim GmbH, um die Beseitigung bei den einzelnen tierhaltenden Betrieben durchzuführen. Die von der SecAnim GmbH anfallenden Kosten für die Tierkörperbeseitigung werden anschließend dem Zweckverband in Rechnung gestellt. Die Betriebe erhalten später einen Gebührenbescheid, der ihnen zwei Drittel der Kosten in Rechnung stellt, während das verbleibende Drittel vom Zweckverband übernommen wird.
Der TBV hat mit Bekanntwerden der enormen Kostensteigerungen aktiv gehandelt und den Dialog mit den zuständigen Akteuren gesucht. So wurden bereits im Dezember vom TBV die Landtagsfraktionen und zuständigen Ministerien in Thüringen angeschrieben und über diese aktuelle Problematik in Kenntnis gesetzt. Am 11. Mai konnte ein Treffen zwischen dem TBV-Vorstand und der Geschäftsführung der SecAnim GmbH in der Niederlassung in Elxleben organisiert werden, bei dem von beiden Seiten die Auswirkungen der Kostensteigerungen erläutert und gemeinsam nach Lösungen gesucht wurde. Darüber hinaus hat der TBV Ende Mai Finanzministerin Heike Taubert angeschrieben und um Unterstützung bei der Wiedereinführung der Drittelbeteiligung des Freistaates Thüringen an den Tierkörperbeseitigungskosten gebeten.