Im Thüringer Landtag wurde letzte Woche das „Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer“ beschlossen. Demnach wird der Grunderwerbssteuersatz von 6,5 Prozent auf 5 Prozent abgesenkt und der Ersterwerb von in Thüringen gelegenen Wohnimmobilien zur Selbstnutzung durch die Gewährung eines Zuschusses gefördert.
Der Zuschuss ist auf 25.000 EUR begrenzt. Das Gesetz soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten.