Nachdem bereits Nordrhein-Westfalen Mitte Oktober durch einen positiven Nachweis des Blauzungenvirus (BTV) in einem Schafbestand im Kreis Kleve seinen BTV-Freiheitsstatus verloren hat, verliert nun auch Niedersachsen seinen Status als „seuchenfrei“. Grund hierfür ist eine durch das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigte BTV-Infektion bei einem Schafbock im Landkreis Ammerland. Das erkrankte Tier ist inzwischen verstorben und die Hobbyschafhaltung wurde entsprechend dem EU-Tiergesundheitsrecht gesperrt.
Für BTV-empfängliche Tierarten wie Schafe, Ziegen und Rinder gelten derzeit in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen keine Verbringungsbeschränkungen. Für die innerstaatliche Verbringung von Schlachttieren aus den betroffenen Bundesländern wurde in einem Länderumlaufbeschluss Folgendes abgestimmt:
- Die Tiere müssen von einer Eigenerklärung des Unternehmers begleitet sein, die bestätigt, dass im Herkunftsbetrieb während der letzten 30 Tage vor der Verbringung keine klinischen Anzeichen einer BTV-Infektion aufgetreten sind bzw. kein bestätigter Fall einer BTV-Infektion und keine nicht abgeklärte Klinik, die auf eine BTV-Infektion hinweist, festgestellt wurde.
- Die Tiere werden direkt zum Bestimmungsschlachthof transportiert und dort innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft geschlachtet.
- Die Verantwortlichen des Herkunftsbetriebs hat den Bestimmungsschlachthof mindestens 48 Stunden vor der Verladung der Tiere über die Verbringung zu informieren.
Für die Verbringung von Tieren, die nicht zur unmittelbaren Schlachtung bestimmt sind, werden die Fristen der Vektorbehandlung und des PCR-Tests verkürzt. Dies muss allerdings noch von der EU-Kommission notifiziert werden, damit die aufnehmenden Länder ihren Status nicht verlieren.
Alle übrigen Bundesländer gelten derzeit noch als BTV frei.