In der Sitzung am 21. November bestätigte das Präsidium des Thüringer Bauernverbandes (TBV) die Überarbeitungen an der Positionierung des Verbandes zur Nutzung der Photovoltaik. Im Positionspapier "Photovoltaik mitgestalten" wurden erreichte Punkte wie die Nutzung der EEG-Länderöffnungsklausel in Thüringen und die Erweiterung der EEG-Innovationsausschreibung für spezielle Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf Grünland gestrichen.
Um die enorme Bedeutung des Erhalts des Bodens zu betonen wurde die Multifunktionalität des Bodens aufgenommen. Weiterhin wurden die neuen Herausforderungen durch das geplanten Solarpaket I mit der angedachten Duldungspflicht als Punkt aufgenommen. Diese lehnt der TBV ab. Die Regelung ist im EEG gänzlich zu streichen, denn sie gleicht einer kalten Enteignung der Flächeneigentümer.
Weiterhin bedarf es einer steuerrechtlichen Klarstellung. Hier geht es um bewertungsrechtliche Zwecke der Grundsteuer sowie der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Und als vierter neuer Punkt, welcher in die Positionierung aufgenommen wurde, wird auf die Ergänzungsnotwendigkeit bei der bestehenden Rückholklausel verwiesen. Denn Biodiversitätsmaßnahmen in Zusammenhang mit PV-Anlagen sind Maßnahmen auf Zeit. Der Rückbau der PV-Anlage nach Beendigung der Nutzungszeit darf damit keinen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen.