Trilogergebnis Industrieemissionsrichtlinie
Am 28.11.2023 wurde im Trilog eine Einigung zur Industrieemissionsrichtlinie (IED) erzielt. Die Rinderhaltung fällt weiterhin nicht unter den Anwendungsbereich der Richtlinie. Allerdings soll bis Ende 2026 die Kommission die Emissionen, die in der Tierhaltung entstehen, erneut bewerten. Es gilt ein Schwellenwert von 350 LSU für Schweine, 280 LSU für Geflügel (300 für Legehennen) und 380 LSU für gemischte Betriebe. Für die Putenhaltung wurden bislang keine neuen Schwellenwerte festgelegt. Ausnahmen sollen für extensiv wirtschaftende Betriebe (2 LSU/ha) und den Ökolandbau gelten. Auch Haltungsformen mit einem hohen Anteil an Freilauf sollen dem Vernehmen nach ausgenommen werden. Der Begriff LSU wird in der Regel mit „Großvieheinheit ...
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