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Drittelbeteiligung an Tierkörperbeseitigungskosten für 2024 ist auf dem Weg

Die Mühe hat sich gelohnt! Die Drittelbeteiligung des Freistaates Thüringen an den Tierkörperbeseitigungskosten wurde wieder eingeführt. Treibende Kraft dahinter war die CDU-Fraktion, die in den Haushaltsverhandlungen die Finanzierung für die Wiedereinführung der Drittelbeteiligung erstreiten konnte. Final beschlossen wurde dies in einer Sondersitzung des Thüringer Landtages am 20. Dezember 2023. Für die Beteiligung des Landes Thüringen an den Kosten der Tierkörperbeseitigung wurden im Landeshaushalt 2024 Mittel in Höhe von 3 Mio. Euro bereitgestellt, die dem Zweckverband Tierkörperbeseitigung Thüringen zugewiesen wurden.

Neben der Bereitstellung finanzieller Mittel wurde auch die entsprechende Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (ThürTierNebG), mit dem die Drittelbeteiligung des Landes festgeschrieben werden soll, auf den Weg gebracht In dem entsprechenden Entschließungsantrag fordert die CDU die Landesregierung auf, unverzüglich einen Entwurf zur Änderung des ThürTierNebG vorzulegen. Der Antrag wurde am 20. Dezember 2023 im Thüringer Landtag ebenfalls angenommen. Der Gesetzentwurf bleibt nun abzuwarten.

Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen Mitgliedern bedanken, die uns im vergangenen Jahr bei den zahlreichen Gesprächen mit den Ministerien und Abgeordneten in dieser Thematik unterstützt haben.

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