Im Zuge der erst kürzlich erfolgten Notfallzulassung von drei Impfstoffen gegen die Blauzungenkrankheit (BTV-3) in Deutschland, wurden nun auch für Thüringen nähere Bestimmungen getroffen. Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) hat ergänzend zu der Eilverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 6. Juni eine Allgemeinverfügung zur Durchführung
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