Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes wurde die Verpflichtung zur E-Rechnung beschlossen.
Die Einführung der E-Rechnung erfolgt stufenweise ab dem 01. Januar 2025. Ab diesem Zeitpunkt ist es weiterhin möglich, Papier- oder PDF-Rechnungen zu versenden. Der Empfang und die Verarbeitung von elektronischen Rechnungen sind jedoch verpflichtend.
Elektronische Rechnungen müssen in einem vorgeschriebenen Datenformat (z.B. XML) erstellt und in dieser Form an die Geschäftspartner übermittelt werden. Es handelt sich dabei um einen fortlaufenden elektronischen Datensatz, der von bestimmten Programmen ausgelesen werden kann und nicht um die bekannten Papier- oder PDF-Rechnungen.
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