Die letztes Jahr vom Bundestag beschlossene Ausweitung der Mautpflicht auf Fahrzeuge über 3,5 t ist zum 1. Juli in Kraft getreten. Die Maut ist nun auch bei Fahrzeugen mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeuges (tzGm, siehe Zulassungsbescheinigung I Feld F.1) von mehr als 3,5 t zu zahlen. Die technisch zulässige Gesamtmasse löst das zulässige Gesamtgewicht (zGG, Feld F.2) ab. Zugkombinationen sind nur dann mautpflichtig, wenn die tzGm des Zugfahrzeugs über 3,5 t liegt. Beispiel: Ein Transporter mit 3,5 t tzGm und einem Anhänger wird nicht mautpflichtig.
Die Änderungen der Mautpflicht betreffen
Zugangsbeschränkung
Dieser Inhalt steht exklusiv TBV-Mitgliedern zur Verfügung.
Um diesen Inhalt zu sehen, melden Sie sich bitte an: zur Anmeldung Mitglied werden