Das Bundeskabinett hat die Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Einreiseverordnung – CoronaEinreiseV) neu beschlossen. Diese zielt darauf, die Eintragung zusätzlicher Infektionen durch erhöhte Reiseaktivitäten einzudämmen und die Infektionszahlen gering zu halten.
Die Verordnung beinhaltet u.a. Regelungen zur Nachweispflicht bei jeder Einreise aus dem Ausland, die Neuregelung der Risikogebiete, Quarantäneregelungen, insbesondere zur Arbeitsquarantäne sowie zur digitalen Einreisemeldung. Nähere Informationen hierzu sind hierzu im Themenbereich Sozialpolitik & -recht unter Informationen zur Corona-Pandemie eingestellt.