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Aktuelles zur Entwaldungsverordnung (EUDR)

Die EU-Kommission hat eine Verschiebung der Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation – EUDR) um ein Jahr vorgeschlagen. Dieser Vorschlag muss nun noch vom Rat und vom Parlament verabschiedet werden. Hierbei hat man sich bereits auf ein “Schnellverfahren” geeinigt, da der eigentlich geplante Anwendungsbeginn mit dem 30. Dezember 2024 naht. Anstatt der Bedenken der heimischen Erzeuger in Bezug auf Soja, Rind und Holz hat man aber die großen Bedenken von Drittländern als Begründung angeführt.

Fakt ist, dass weiter technische und administrative Voraussetzungen zur Umsetzung fehlen und eine Verschiebung schon allein deshalb nötig wäre. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat neben einer zweijährigen Verschiebung auch eine Überarbeitung gefordert, da eine Verschiebung nicht die Grundprobleme, insbesondere zusätzliche Bürokratie, lösen wird. Umso mehr gilt es jetzt zu entscheiden, wie man diesem Ziel näherkommt, um noch Änderungen am Text zu erreichen. Man muss grundsätzlich bedenken, dass der Anwendungsbereich der EUDR perspektivisch ausgeweitet werden soll, womit deutlich mehr landwirtschaftliche Produkte darunterfallen könnten. Umso mehr ist der DBV hier wachsam, bereits jetzt die Herangehensweise grundsätzlich zu hinterfragen und massive Erleichterungen einzufordern.

 

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