Im Jahr 2019 wurde die neue EU-Tierarzneimittelverordnung verabschiedet. In einem Nachfolgerechtsakt müssen EU-Kommission, Mitgliedsstaaten und EU-Parlament bis zum Inkrafttreten des Gesetzes im Januar 2022 festlegen, welche Antibiotika künftig für den Menschen vorbehalten und damit für die Tiermedizin verboten werden sollen. Der zuständige EU-Ausschuss für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat in einem Antrag ein komplettes Anwendungsverbot von Fluorchinolonen, Polymyxinen, Makroliden sowie Cephalosporinen der 3. und 4. Generation für Heim- und Nutztiere gefordert.
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