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Neue Kälbertransportregelung: Thüringer Bauernverband fordert Anpassungen

Der Bundesrat beschloss Ende Juni Änderungen der Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV). Dadurch dürfen Kälber künftig erst ab einem Alter von über 28 Lebenstagen transportiert werden. Für diese Regelung ist bisher eine Übergangszeit von nur einem Jahr vorgesehen (bis Herbst 2022).

Auch wenn die Thüringer Landesregierung die Neuregelung für Kälbertransporte im Bundesrat ablehnte, wies der Thüringer Bauernverband (TBV) erneut in einem Schreiben an das Thüringer Landwirtschafts- sowie Sozialministerium auf die erheblichen Konsequenzen für Milchviehbetriebe hin. Anlass des Schreibens ist das bevorstehende Treffen der zuständigen Bundes- sowie Landesministerien, bei dem auch die Änderungen der TierSchTrV erörtert werden sollen.

Aus Sicht des TBV beschädigt der Bundesratsbeschluss das Vertrauen des landwirtschaftlichen Berufsstandes in die Vertrauenswürdigkeit der Politik. Zum einen gab es keine vorherige Verbändeanhörung, zum anderen blieben derzeit diskutierte Regelungen auf europäischer (Bürgerinitiative „End the Cage Age“ mit dem angedachten Einzelhaltungsverbot für Kälber) sowie nationaler Ebene (Borchert-Kommission) unberücksichtigt.

Das Schreiben an die Ministerien finden Sie hier: TBV_Änderung TierSchTrV

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