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Förderaktion der SVLFG startet am 1. Februar

Um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in ihrem Betrieb zu verbessern, fördert die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) den Neukauf ausgewählter Präventionsprodukte. Berechtigt sind alle Mitgliedsunternehmen der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, die für das Jahr 2024 keine solche Förderung erhalten haben. Die Fördersumme ist begrenzt auf maximal 50 Prozent des zuletzt gezahlten Jahresbeitrags und gilt nur für Produkte, die nach der Förderzusage gekauft wurden. Gefördert werden z.B. Kälberfangkorb (K-Box protect), Funkgesteuerte Fällkeile, Kamerabasierte Personenerkennungssysteme, Gebläseunterstütztes Atemschutzgerät, u.a.

Ab 1. März werden ausschließlich Produkte für den Hitze- und Sonnenschutz gefördert. Ausführliche Informationen zu den Förderfähigen Produkten finden Sie hier

Wichtig: Anträge und später die Rechnungen können ausschließlich über das Versichertenportal „Meine SVLFG“ eingereicht werden. Die SVLFG empfiehlt daher – sofern noch nicht geschehen – sich rechtzeitig im Versichertenportal zu registrieren unter: www.portal.svlfg.de.

Die Antragsformulare stehen ab Beginn der Förderaktionen, also zum 1. Februar und 1. März jeweils ab 12:00 Uhr, zur Verfügung.

 

Thüringer Bauernverband e.V.
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99094 Erfurt

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